Einer der häufigsten Gründe für eine Immobilenräumung in Graz durch den Vermieter ist, dass trotz Mahnung und Nachfrist keine Miete bezahlt wird. Auch auslaufende Mietverträge, unsittliches Verhalten sowie Verwahrlosungen können eine Räumungsklage und Zwangsräumung der Wohnung verlangen. Der Vermieter hat sein Vorliegen vor Gericht zu beweisen, damit eine Räumungsklage stattgegeben wird. Bei erfüllter Voraussetzung und eingeholten Räumungstitel, ist der Vermieter berechtigt die Hausräumung in 8010 Graz einem Gerichtsvollzieher zu übergeben.
Die Anwaltskosten, die des Gerichtsvollziehers als auch die Räumung Kosten sind zunächst vom Vermieter zu tragen. Ist der Mieter zahlungskräftig, hat er dem Vermieter die Ausgaben zurückzuerstatten. Bei Zahlungsunfähigkeit kann der Vermieter, nach einer gesetzten Frist, die verbleibende Wohnungseinrichtung versteigern und sich den Erlös behalten. Das Team vom Räumungsunternehmen für Graz unterstützt professionell bei einer Zwangsräumung 8010 Graz.
Nachdem alle Gegenstände mit dem Exekutor protokolliert wurden, können Sie uns den Schlüssel überlassen. Wie abgemacht erhalten Sie eine besenreine Hausräumung und wir kümmern uns mittels Partnerfirma gerne auch um den Austausch der Türschlösser. Zwar beruht die Beendigung eines Mietverhältnisses auf diversen Gründen, der Vermieter kann bei Auszug-Verweigerung des Mieters jedoch per Gerichtsbeschluss eine Zwangsräumung in 8010 Graz veranlassen.